Start | Newsletter | Kalender | Sitemap | Suche | Kontakt | Shop | Druckansicht | Hilfe        RSS

Kompetenznetzwerk Schule Arbeitsbewertungs-Check für Lehrerinnen und Lehrer auf vbe.de


27/03 2009:
tlv Beitragsordnung

(beschlossen vom tlv Landeshauptvorstand am 28.02.09 mit Gültigkeit ab 01.04.2009, geändert in Pkt. 6 am 20.02.2010)

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt maximal 0,6 % des Grundgehalts und wird gemäß tlv Beitragstabelle vierteljährlich fällig. Einzugstermin ist der 1. Monat des Quartals. Der nach Besoldungsgruppen, Lebensalterstufen und Beschäftigungsumfängen gestaffelte Beitragssatz ist in der vom tlv Landeshauptvorstand beschlossenen tlv Beitragstabelle enthalten. Für Tarifbeschäftigte gilt der Beitragssatz des vergleichbaren Beamten.

  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, Veränderungen der Besoldungs-/ Entgeltgruppe und/oder des Beschäftigungsumfangs schriftlich an den Kreiskassierer zu melden. Nach Besoldungserhöhung bzw. Besoldungsangleichung wird die Beitragstabelle aktualisiert. Daraus resultiert der neue Beitrag. Dieser wird erstmals im folgenden Quartal eingezogen. Für Tarifbeschäftigte gelten die Regelungen entsprechend.

  3. Für Mitglieder, die kein Gehalt beziehen (z.B. Rentner, Pensionäre, Freigestellte in der Elternzeit u.a.) wird ein pauschaler Mitgliedsbeitrag von 4,00 €/ Monat erhoben. Die Ermäßigung ist schriftlich zu beantragen.

  4. Bei außergewöhnlichen Belastungen in Notfällen kann der Kreisverband auf Antrag zeitlich befristet den Beitrag bis auf 4,00 € senken.

  5. Auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes, kann bei bestimmten Organisationen im Falle von Doppelmitgliedschaft eine Ermäßigung von höchstens 25% gewährt werden. Die Ermäßigung darf jedoch nicht mehr als ein Drittel des Beitrages zum anderen Verband, dessen Höhe nachgewiesen werden muss, betragen. Die aktuelle Liste der Berufsorganisationen, bei denen im Falle einer Doppelmitgliedschaft Ermäßigung beantragt werden kann, teilt Ihnen die tlv Landesgeschäftsstelle auf Anfrage mit. Der Mindestbeitrag pro Person darf 4,00 € nicht unterschreiten.

  6. Der Mitgliedsbeitrag für Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärter und Studierende, die sich in Thüringen auf einen pädagogischen Beruf vorbereiten, beträgt für die Dauer ihrer Ausbildung monatlich 1,-€. Diese Regelung gilt für Beitritte ab dem 01.08.2009. Lehramtsanwärter, welche nach dem Vorbereitungsdienst nicht nahtlos in den Schuldienst übernommen werden, zahlen bis zu einer Übernahme ebenfalls monatlich 1,- €.     

  7. Der Beitrag wird vom zuständigen Kreisverband per Einzugsermächtigung eingezogen. 78% der Mitgliedsbeiträge werden spätestens im 2. Monat des jeweiligen Quartals dem Landesverband überwiesen.

  8. Möglicher Kündigungstermin seitens eines Mitgliedes ist der letzte Arbeitstag eines jeden Quartals (Posteingang beim Kreisvorstand bzw. Kreiskassierer). Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.


Seitenanfang



Letzte Änderung: 04.03.2010 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum