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29/03 2010: Aktueller Hinweis
Die unter dem Punkt 'Fragen zur Mehrarbeit' auf dieser Seite veröffentlichen Schreiben 'Abgeltung von Mehrarbeit von Beamten' sowie 'Mehrarbeit - Vergleich Beschäftigter/Beamter' wurden aktualisiert.
01/05 2010: Vorbereitung des Schuljahres 2010/2011
27/04 2009: Vorbereitung des Schuljahres 2009/2010
27/04 2009: 1. Änderung der VV zum Schuljahr 2009/2010
30/03 2009: Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention
Rahmendienstvereinbarung Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe zwischen dem Thüringer Kultusministerium (TKM) und dem Hauptpersonalrat beim TKM und dem Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des TKM für den Bereich Schulen vom 09. März 2009
26/01 2009: VV Teilzeit
3. Neufassung der Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 1998 über die Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungen unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen nach dem Floating - Modell, dem Modell 55PLUS, den Angeboten auf Teilzeitbeschäftigung von 1993 und 1995 und den mit einer Teilzeitbeschäftigung neu Eingestellten im Geschäftsbereich des Thüringer Kultusministeriums (VV Teilzeit)
29/09 2008: Fachliche Empfehlungen zu Fördermaßnahmen
Rechtsgrundlage für diese fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten an den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschulen) in Thüringen bilden insbesondere die Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (Thüringer Schulordnung - ThürSchulO) und die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres in den jeweils geltenden Fassungen.
Da es sich bei besonderen Lernschwierigkeiten nicht um sonderpädagogischen Förderbedarf handelt, ist ein formelles Feststellungsverfahren nicht erforderlich. Erforderlich ist jedoch die schulische Diagnose und, wenn zusätzliche Lehrerstunden beantragt werden, ein daraus folgender Förderplan. Ein Förderplan bringt die besondere Verantwortung des Lehrers zum Ausdruck, weist auf die Kooperation aller an der Förderung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten hin.
Schulen stehen in der Verantwortung allen Kindern aktiv Hilfestellung zu leisten, bei denen besondere Lernschwierigkeiten auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn diese für einen längeren Zeitraum bestehen. Förderung der Kinder und Jugendlichen stellt eine substantielle Aufgabe der Schule dar und ihre Umsetzung ist ein Gradmesser für Schulqualität.
01/09 2008: TKM-Schreiben an die SSA
05/06 2008: Hinweise der Hauptschwerbehindertenvertretung
Rahmenintegrationsvereinbarung gemäß § 83 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) über die Beschäftigung schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Bereich des Thüringer Kultusministeriums (RIV-TKM) vom 07.05. 2008
Handlungsleitfaden für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Absatz 2 SGB IX
29/02 2008: VV zum Ablauf der Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 incl. Anhänge 11/09 2007: Fragen zur Mehrarbeit
11/09 2007: Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen Verwaltungsvorschrift vom 28. Mai 1993, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2001 Veröffentlicht im GABl. Nr. 7/1993; Änderung veröffentlicht im GABl. Nr. 8/ 11/09 2007: Höhergruppierung und Beförderung
11/09 2007: Verschiedene Hinweise des TKM
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