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26/06 2008: Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungs-teilzeit (Teil 8)
Nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich finden Sie unter "Start" eine wichtige Information. 12/06 2008: Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungs-teilzeit“ (Teil 7)
Die Anträge auf Erhöhung des Beschäftigungsumfangs von Lehrerinnen/Lehrern im Beamtenverhältnis sind gestellt und wurden bzw. werden durch die Schulämter bearbeitet.
Nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich finden Sie unter "Start" dazu eine wichtige Information. 22/04 2008: Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit (Teil 6)
Auf Grund von Nachfragen im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen zu o. Thema nachfolgend zwei weitere Hinweise zu Formulierungen Ihrer Anträge. Nur für Mitglieder - hier einloggen 20/04 2008: Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit (Teil 5)
Mit dieser Mitglieder-Information geben wir abschließende Hinweise zur Stellung von Anträgen aus der bisherigen Einstellungsteilzeit gemäß § 76a ThürBG. Diese Information nimmt Bezug auf das Schreiben des Thüringer Kultusministeriums vom 3. April 2008 an die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer der staatlichen Schulen Thüringens. Nur für Mitglieder - hier einloggen
10/04 2008: Informationsveranstaltungen
Aufgrund der Beendigung des Verfahrens zur Einstellungsteilzeit des TKM bieten folgende tlv Kreisverbände ihren Mitgliedern Informationsveranstaltungen zu folgenden Themen an:
• Umsetzung ATZ zum Schuljahr 2008/2009 und 2009/2010 • Umgang mit den Anträgen von teilzeitbeschäftigten Beamten • Wie weiter mit den Tarifbeschäftigten?
KV Saale-Orla-Kreis Termin: Montag, 21. April 2008 Beginn: 15.00 Uhr Ort: Pößneck, Gymnasium "Am Weißen Turm“
KV Sonneberg Termin: Montag, 21. April 2008 Beginn: 19.00 Uhr Ort: Sonneberg-Mürschnitz, Gaststätte Luthardt
KV Wartburgkreis Termin: Donnerstag, 24. April 2008 Beginn: 16.00 Uhr Ort: Eisenach, Elisabeth-Gymnasium, Nebestraße 24, Raum 310
KV Eisenberg Termin: Mittwoch, 07. Mai 2008 Beginn: 15.00 Uhr Ort: Gymnasium Eisenberg
04/04 2008: „Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit“ (Teil 4) Umgang mit Anträgen auf Vollzeitverbeamtung von im Wege der Einstellungsteilzeit verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern; Umsetzung der Altersteilzeit im Schulbereich zum Schuljahr 2008/2009 für verbeamtete Kollegen Nur für Mitglieder - hier einloggen 02/04 2008: Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit (Teil 2)
(Ergebnisse des Gesprächs zwischen tlv und TKM am 01. April 2008)
Am 01.04.2008 führte der tlv sowie weitere Lehrerinteressenvertretungen ein Gespräch mit dem Thüringer Kultusminister zum weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verfahrens zur Einstellungsteilzeit.
Es wurde mitgeteilt, dass ein Anschreiben zur Umsetzung der Altersteilzeit in den Schuljahren 2008/09 sowie 2009/10, sowohl den tarifbeschäftigten als auch den verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern sowie den sonderpädagogischen Fachkräften der staatlichen Schulen Thüringens noch diese Woche zur Kenntnis gegeben wird.
Weiterhin wird ein Schreiben an die Staatlichen Schulämter zum Umgang mit Anträgen auf Vollzeitbeschäftigung von im Wege der Einstellungsteilzeit verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern ergehen.
Konkrete Informationen zu diesen Schreiben bzw. zum weiteren Verfahren in diesem Zu-sammenhang können alle tlv Mitglieder in den nächsten Tagen im geschützten Bereich auf unserer tlv Homepage unter www.tlv.de einsehen.
Darüber hinaus mahnte der tlv weiterhin an, insbesondere die sich in Teilzeit befindlichen Tarifbeschäftigten nicht zu den Verlierern werden zu lassen und damit einen neuerlichen Riss durch die Lehrerzimmer zu provozieren!
Hier muss es so schnell wie möglich zu akzeptablen Lösungen kommen!
28/02 2008: Musterantrag auf Erhöhung des Beschäftigungsumfangs Für seine Mitglieder stellt der tlv einen Musterantrag auf Erhöhung des Beschäftigungumfangs nach der Beendigung des Verfahrens zur Einstellungsteilzeit zur Verfügung. 28/02 2008: Musterantrag herunterladen Nur für Mitglieder - hier einloggen
Kultusministerium beendet Verfahren zur Einstellungsteilzeit
Die unter der oben genannten Überschrift am Dienstag, dem 19. Februar 2008 veröffentlichte Presseinformation des Thüringer Kultusministeriums sorgt für reichlich Gesprächsstoff. Diese Verlautbarung wirft Fragen auf, die seitdem in großer Zahl an uns gestellt werden.
ACHTUNG! Neue Zugangsnummern auf dem Adressetikett der Thüringer Schule 01-02/2008 beachten. Wir versuchen kurzfristig die bisherigen Zugangsnummern ebenfalls noch befristet freizuschalten. Nur für Mitglieder - hier einloggen
29/10 2007: Einstellungsteilzeit von Beamten ist verfassungswidrig Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2007
Mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az: 2 BvF 3/02) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die antragslose Teilzeitbeschäftigung (Einstellungsteilzeit) von Beamten ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigungszeit gegen die gem. Artikel 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtangemessenen Alimentation verstößt. 12/12 2006: Mitgliederinfo zur Entscheidung des OVG Weimar
Urteil des OVG Weimar zur Teilzeitverbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern – tlv Position unverändert
Das OVG in Weimar hat in seinem Urteil zur Teilzeitverbeamtung von Lehrern im Freistaat Thüringen das Urteil des VG Weimar vom 31. Januar 2006 bestätigt.
Der Freistaat Thüringen wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen. Somit hat das vorliegende Urteil gegenwärtig noch keine Auswirkungen, da es noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Konkret hatte der Bundesgesetzgeber den Ländern die Auflage erteilt, Ernennungen zu Beamten in Teilzeit nur befristet zuzulassen, solange ein sachlicher Grund dafür gegeben ist und die Teilzeit im Einzelfall ebenfalls zu befristen. Das jetzt vorliegende Urteil sagt aus, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern diesen Spielraum generell nicht hätte gewähren dürfen. Die gesetzlichen Auflagen wurden in Thüringen erfüllt. Von Anfang an ließ das Thüringer Beamtengesetz Ernennungen zu Beamten in Teilzeit nur bis zum 31. Dezember 2006 zu. Ab dem 1. Januar 2007 sind nur noch Ernennungen in Vollzeit zulässig.
Der tlv sowie sein Dachverband, der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, haben sich von Anfang an für die Möglichkeit der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen, wohl wissend, dass eine Verbeamtung in Teilzeit nicht die ideale, unter den konkreten Bedingungen jedoch die bestmögliche Variante war.
Unabhängig davon rät der tlv seinen Mitgliedern weiterhin, um gegebenenfalls keine Nachteile zu haben, einen entsprechenden Antrag auf Vollzeitverbeamtung zu stellen. Das entsprechende Verfahren nebst den dazugehörigen Musterformularen finden Sie auf der tlv-Homepage unter http://www.tlv.de/uploads/media/060413_Musterschreiben_Vollzeit.rtf.
29/09 2006: Einstellungsteilzeit im Beamtenverhältnis rechtswidrig? (Teil 3) Entsprechend unserer Mitgliederinfos vom 19. April 2006 und 21. August 2006 zur obigen Thematik, nachfolgend eine kurze Darstellung des weiteren Verfahrens. Nur für Mitglieder - hier einloggen 22/08 2006: Einstellungsteilzeit im Beamtenverhältnis rechtswidrig? (Teil 2) Wie weiter nach der Ablehnung des Antrages durch das jeweilige Staatliche Schulamt? Nur für Mitglieder - hier einloggen 20/04 2006: Einstellungsteilzeit im Beamtenverhältnis rechtswidrig? Diese Info richtet sich an alle in Teilzeit ins Beamtenverhältnis übernommenen Kolleginnen/Kollegen. 20/04 2006: Wortlaut des Urteils In der beiliegenden Datei finden Sie den Wortlaut des Urteils des Verwaltungsgerichtes Weimar Aktenzeichen 4 K 130/05 We 13/04 2006: Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar zur Teilzeitverbeamtung
Hier der Wortlaut der Pressemeldung als pdf-Dokument. 13/04 2006: Musterschreiben zur Wahrung der Anspüche
13/04 2006: Reaktionen auf Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar zur Teilzeitverbeamtung
Hier die ersten Stimmen auf das Urteil zur Teilzeitverbeamtung des Verwaltungsgeichtes Weimar. 13/04 2006: Pressedienst des tbb vom 12.04.06 Rechtssicherheit bei Teilzeitverbeamtung der Lehrer herstellen
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 31.01.2006
„Es gibt gute Gründe dafür anzunehmen, dass das Urteil vom 31.01.2006 höchstrichterlich keinen Bestand haben wird“, kommentierte der Landesvorsitzende des tbb Helmut Liebermann heute die Bekanntgabe der Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar zur Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeit für Lehrer. Immerhin war die Einräumung der Möglichkeit, Ernennungen zu Beamten auch in Teilzeit vornehmen zu können, an strenge Maßstäbe gebunden, mit deren Einhaltung das Grundprinzip der vollen Alimentation nicht verletzt würde.
Konkret hatte der Bundesgesetzgeber den Ländern die Auflage erteilt, Ernennungen zu Beamten in Teilzeit nur befristet zuzulassen, solange ein sachlicher Grund dafür gegeben ist, und die Teilzeit im Einzelfall ebenfalls zu befristen. Diese Auflagen wurden in Thüringen erfüllt. Ab 1. Januar 2007 erlaubt das Thüringer Beamtengesetz nur noch Ernennungen zu Beamten in Vollzeit. Der tbb hatte sich von Anfang an für die Möglichkeit der Verbeamtung auch von Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochen und in dem befristeten Verfahren der Teilzeitverbeamtung eine akzeptable Lösung gesehen.
„Eventuelle Ansprüche, die den Mitgliedern des tbb bei einer höchstrichterlichen Bestätigung dieses Urteils entstehen könnten, werden gewahrt“, erklärte Liebermann weiter. Hierzu werde der tbb mit dem Thüringer Kultusministerium verhandeln, um wenig aufwändige Lösungen zu finden.
Von besonderer Wichtigkeit wäre für den Fall einer höchstrichterlichen Bestätigung des Urteils ebenso, dass damit keine weitere Spaltung der Lehrerschaft eintreten dürfe. Der Freistaat stehe dann in der Verantwortung, adäquate Lösungen für alle Pädagoginnen und Pädagogen zu schaffen, unabhängig von ihrem Status.
SPD-Bildungspolitiker Döring: "Urteil zu Lehrerverbeamtung ist eine Ohrfeige fürs Kultusministerium" Vorgehen grenzt an Erpressung
Als "deutliche und verdiente Ohrfeige für das Thüringer Kultusministerium" bewertet Hans-Jürgen Döring, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, das heute bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zur Teilzeitverbeamtung eines Thüringer Lehrers. Das Gericht hatte das vom Ministerium praktizierte Verfahren, die Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Beamten an den Lehrer davon abhängig zu machen, dass ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt wird, als rechtswidrig verworfen. "Ich halte das Vorgehen des Kultusministeriums in dieser Angelegenheit für äußerst fragwürdig, da es für mich geradezu an Erpressung grenzt", sagt Döring.
Mit seinem unprofessionellen Handeln habe das Ministerium weitere Unruhe in die Lehrerkollegien getragen. Eventuell drohe dem Land nun eine Fülle von Einzelklagen ebenfalls betroffener anderer Lehrer. Bis diese entschieden seien, werde unter Thüringens verbeamteten Pädagogen erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen.
Döring rief das Kultusministerium zugleich auf, gegen das Weimarer Urteil nicht in Berufung zu gehen. *Das Ministerium muss die Rechtswidrigkeit seines bisherigen Handelns anerkennen und rasch praktikable Lösungen für die betroffenen Lehrer finden", sagte Döring.
Marion Wolf Pressesprecherin Erfurt, 12. April 2006
TLZ vom 13.04.06
Lehrer keine Teilzeit-Beamten
Weimar. (dpa/tlz) Thüringer Lehrer dürfen für ihre Verbeamtung nicht zu Teilzeitbeschäftigung gezwungen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar und gab damit der Klage eines Lehrers statt. Um überhaupt verbeamtet zu werden, hatte sich der Mann mit der vom Land eingeräumten Teilzeitverbeamtung einverstanden erklärt, wünschte aber einen Vollzeit-Job. Dem Gericht zufolge wird die Wahlfreiheit auf Teil- oder Vollzeit unterlaufen, "wenn die Aushändigung der Ernennungsurkunde davon abhängig gemacht wird, dass ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt wurde." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Kultusministerium hat nach eigenen Angaben Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Insgesamt liefen etwa 30 Verfahren an verschiedenen Verwaltungsgerichten zu diesem Problem, sagte der Sprecher von Minister Jens Goebel, Detlef Baer. Thüringen habe etwa 6000 beamtete Lehrer in Teilzeit bei etwa 25 000 Lehrern.
Das Verwaltungsgericht Weimar erklärte, die Teilzeitbeschäftigung von Lehrern gegen ihren Willen verstoße gegen die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze des Berufsbeamtentums, heißt es in der Begründung. Das Land Thüringen sei nach der Verfassung verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie einen seinem Amt entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Durch den mit der Teilzeit verbundenen Verzicht sei jedoch die Sicherung des Lebensunterhalts und die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten gefährdet. Die Praxis der zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung von beamteten Lehrern sei auch nicht durch die besondere Situation der neuen Länder zu rechtfertigen.
Das Land habe eine andere Rechtsauffassung, begründete Baer den Gang in die Berufung. "Zwangsweise Verbeamtung sehen wir nicht." Alle Lehrer seien angestellt gewesen und hätten dies auch bleiben können. Zudem sei die Teilzeitverbeamtung nicht auf Lebenszeit, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen. Wie auch ihre teilzeitarbeitenden angestellten Kollegen würden sie nach bestimmter Zeit wieder voll arbeiten. "Sie werden dann auch Vollzeitbeamte." i Aktenzeichen: 4 K 130/05 12.04.2006
13/04 2006: TA vom 13.04.06
Wacklig Das schlug ein. Das Verwaltungsgericht in Weimar machte gestern sein Urteil öffentlich, nach dem eine zwangsweise Teilzeitarbeit für verbeamtete Lehrer rechtswidrig ist.
THÜRINGEN. Geklagt hatte ein Lehrer, der sich zwar mit der vom Land eingeräumten Teilzeitverbeamtung einverstanden erklärt hatte. Er wollte aber weiter voll beschäftigt werden. Das Gericht gab ihm Recht. Es argumentierte, die in Thüringen übliche Praxis verstoße gegen das Berufsbeamtentum. Das Land sei danach verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie "einen seinem Amt entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren". Durch den mit der Teilzeitbeschäftigung verbundenen Gehaltsverzicht sei dies gefährdet, und Sonderbedingungen im deutschen Osten gälten da auch nicht. Insgesamt 30 teilzeitbeamtete Thüringer Lehrer haben geklagt, dies ist nun das erste Urteil dazu.
Das sei "ein echter Hammer", kommentierten gestern Thüringer Beamtenbund und Lehrergewerkschaft GEW einstimmig. Immerhin wurden seit 1996 laut Thüringer Beamtenbund rund 10 000 Lehrer aus allen Schularten im Freistaat zu jenen Teilzeitbeamten gemacht. Bis Dezember 2006 sollte diese Möglichkeit für einige Lehrer bestehen. Häufig beneidet von angestellten Kollegen, die zu alt waren oder einfach das Angebot nicht bekamen. Noch dazu wurden die beamteten Lehrer über einige Jahre um einige Prozentpunkte mehr beschäftigt als angestellte. Nun aber könnten Letztere doppelt die Verlierer sein.
Denn falls das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, auch in Kraft tritt, dann müssen die Teilzeitbeamten unter den Lehrern plötzlich vom Land voll beschäftigt werden. Dann hätte es plötzlich einen gewaltigen Lehrerpersonal-Überhang. Rund 2500 Stellen, so schätzt GEW-Landeschef Jürgen Röhreich. Und dann sind die angestellten Lehrer diejenigen, die diesmal nicht nur ein bisschen neidisch, sondern mächtig angeschmiert wären. Zwar hat das Land allen Lehrern im Floating Kündigungsschutz zugesagt, aber einige nahmen das Modell nicht an, und ab 2010 läuft es auch aus.
Im Kultusministerium will man über mögliche Folgen des Urteils besser noch nicht reden. Man sei erst mal vor dem Oberverwaltungsgericht Jena in Berufung gegangen, heißt es, und sehe den Fall überhaupt ganz anders. Es wird argumentiert, man habe Bestimmungen zu dem diffizilen Teilzeitbeamtentum im Beamtenrechtsrahmengesetz angepasst und alle Auflagen des Bundes erfüllt.
Mancher meint jedoch, sich gut an ein juristisches Gutachten von 1996 zu erinnern. Schon damals hieß es, die Konstruktion der Lehrer-Teilzeitbeamten stehe auf wackligen Füßen. Die nun einknicken könnten. Von Angelika REISER-FISCHER 12.04.2006
13/04 2006: MDR 1 RADIO THÜRINGEN
Weimar: Einstellungsteilzeit für Lehrer-Verbeamtung rechtswidrig
Thüringer Lehrer dürfen vor der Übernahme in den Beamtenstatus nicht zu Teilzeit-Arbeit verpflichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Es gab damit der Klage eines Lehrers statt. Die Richter urteilten, eine Teilzeit-Beschäftigung von Lehrern gegen ihren Willen verstoße gegen die Verfassung. Einem Berufsbeamten müsse ein angemessener Lebensunterhalt gewährleistet werden. Das Thüringer Kultusministerium hat nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Insgesamt laufen nach Angaben eines Sprechers etwa 30 Verfahren an verschiedenen Verwaltungsgerichten zu diesem Problem. Thüringen hat etwa 6.000 beamtete Lehrer in Teilzeit bei rund 25.000 Lehrern insgesamt.
12. April 2006 | 20:42 Copyright 2005: www.tlv.de - tlv thüringer lehrerverband - Tschaikowskistr. 22 - 99096 Erfurt - Telefon + 49 361 - 6021323 - Telefax + 49 361 - 6021324 URL dieser Seite: http://www.tlv.de/338.html |