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22/12 2006: Rückerstattung der Lernmittelpauschale kann beginnen
Formulare stehen ab sofort im Internet zur Verfügung Elternbeteiligung nach neuem Verfahren noch nicht zum neuen Schuljahr
Die Rückerstattung der Lernmittelpauschale kann im Januar beginnen. Das entsprechende Formular, mit denen Eltern bzw. volljährige Schüler die Rückforderung der in den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 gezahlten Beträge geltend machen können, steht ab sofort im Internet-Angebot des Thüringer Kultusministeriums unter „Schulbuchgeld (www.thueringen.de/de/tkm/schule/schulwesen/vorschriften/sbk/info/content.html)“ und nach den Weihnachtsferien auch an allen Schulen des Freistaats zur Verfügung. Dabei werden alle Eltern und alle volljährigen Schüler, die die Lernmittelpauschale gezahlt haben, gleich behandelt. Das Geld wird so zügig wie möglich, spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007, zurückgezahlt.
Mit dem Formular werden die für die Rückzahlung erforderlichen Daten wie die Höhe der gezahlten Beträge, der Zeitpunkt der Einzahlung und die Bankverbindung erfasst. Das ausgefüllte Formular wird in einem geschlossenen Umschlag im Sekretariat der Schule, an der die Lernmittelpauschale gezahlt wurde, abgegeben. Der Umschlag sollte mit der Aufschrift „Rückerstattung der Lernmittelpauschale“ versehen werden. Ist die Zahlung des Geldes an verschiedenen Schulen erfolgt, dann ist an jeder dieser Schulen ein gesondertes Formular abzugeben. Wurde eine dieser Schulen in der Zwischenzeit geschlossen, übernimmt das zuständige Schulamt die weitere Bearbeitung. Schulabgänger werden – soweit die Adressen bekannt sind – von den Schulen persönlich angeschrieben. Nach Prüfung der Angaben wird das Geld, einschließlich Zinsen, von der Staatskasse überwiesen. Bei Fragen zum Verfahren, können sich die Eltern bzw. die volljährigen Schüler ab Januar an die betreffende Schule wenden. Sämtliche Informationen zur Rückzahlung sind auch im Internet-Angebot des Kultusministeriums unter www.thueringen.de/de/tkm zu finden.
Das Kultusministerium hält auch weiterhin eine angemessene Beteiligung der Eltern an der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, die im Grundsatz vom Gericht nicht in Frage gestellt wurde, für geboten. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Schulgesetzes sowie die Erarbeitung einer entsprechenden Rechtsverordnung. Dies ist – allein schon wegen der Fristen bei der Änderung des Schulgesetzes – nicht bis zum Frühjahr 2007 möglich. Daher wird eine Beteiligung der Eltern an den Kosten für Lehr- und Lernmittel zum neuen Schuljahr noch nicht erfolgen.
Dr. Detlef Baer
Pressesprecher
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Thüringer Kultusministerium
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel.: (0361) 3794606
Fax: (0361) 3794638
E-Mail: Detlef.Baer@tkm.thueringen.de

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