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Kompetenznetzwerk Schule Arbeitsbewertungs-Check für Lehrerinnen und Lehrer auf vbe.de


29/07 2010:
Arbeitszimmer ist wieder absetzbar

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21/09 2009:
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. August 2009 

 

Der Bundesfinanzhof hat im Rahmen einer vorläufigen Rechtsschutzgewährung ernstliche Zweifel, ob das ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betreffend Aufwendungen (hier: eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) für ein häusliches Arbeitszimmer, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist (Beschluss vom 25.08.2009). 

 

Das Finanzgericht hatte nach Auffassung des Bundesfinanzhofs das Finanzamt im Wege der Aussetzung der Vollziehung –AdV– zu Recht dazu verpflichtet, einen diesbezüglich beantragten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte des Antragstellers einzutragen. Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass im Schrifttum beachtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Anerkennung von Arbeitszimmern bestehen, einander widersprechende Entscheidungen der Finanzgerichte vorliegen und die Streitfrage noch höchstrichterlicher Entscheidung bedarf. 

 

Es bleibt daher festzuhalten, dass die obige Entscheidung zunächst nur ein Etappensieg in Sachen „Anerkennung der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers“ ist und die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Hauptsache erst noch abzuwarten bleibt. 

 

Zu empfehlen ist, dass die Kosten eines Arbeitszimmers in jedem Fall im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn sie das Finanzamt zunächst nicht berücksichtigen wird. 

 

Es sollte darauf geachtet werden, dass der darauf folgende – ablehnende - Steuerbescheid insoweit für vorläufig erklärt wurde. Handlungsbedarf besteht lediglich dann, wenn der Vorläufigkeitsvermerk fehlen sollte. Für diesen Fall wäre zu empfehlen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

 

Quelle: tbb 

 

Druckausgabe 


21/04 2009:
Ergänzung zur Mitgliederinfo vom 30. März 2009

Steueränderungsgesetz 2007 / Häusliches Arbeitszimmer

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. April 2009 in Absprache mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt, ...

 

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30/03 2009:
Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers

Nach der erstinstanzlichen Klageabweisung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bezüglich der Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers eines Lehrers hat der Rechtsvertreter des dbb Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: VI R 13/09).

 

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09/07 2008:
Häusliches Arbeitszimmer/Mustereinspruch (Teil 2)

Nach dem Einloggen in den Mitgliederbereich finden Sie unter "Start" dazu weitere Informationen.


07/03 2008:
Mustereinspruch zum häuslichen Arbeitszimmer

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16/02 2007:
Musterverfahren gegen Neuregelungen zu Arbeitszimmer und Entfernungspauschale

 

Im Rahmen der vom tlv Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion geführten Musterverfahren gegen Neuregelungen durch das Steueränderungsgesetz 2007 in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer und die Entfernungspauschale ist eine erste Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 1132/07) anhängig.

 

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber hatte trotz einhelliger Kritik der Experten mit dem Steueränderungsgesetz 2007 u.a. folgende Gesetzesänderungen vorgenommen, die ab 01.01.2007 wirken:

 

  • Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wird weiter eingeschränkt. So sind entsprechende Kosten nur noch absetzbar, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt. Mit der Neuregelung entfällt, u.a. für Lehrer, die Möglichkeit des Abzugs, obwohl faktisch keine Möglichkeit besteht, die beruflich veranlasste Tätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz als dem häuslichen Arbeitszimmer auszuführen.

  • Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind erst ab dem 21. Kilometer abziehbar. Diese Maßnahme wird nach Ansicht des dbb dem objektiven Nettoprinzip nicht gerecht. Danach müssen alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Arbeitseinkommen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehbar sein.

 

Aus den genannten Gründen verstoßen die Neuregelungen gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unterliegen deshalb tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Der dbb führt daher gegen diese Regelungen Musterverfahren durch.

 

Im vorliegenden Fall wird sowohl gegen die Einschränkung der Entfernungspauschale als auch gegen die Änderungen bezüglich des häuslichen Arbeitszimmers geklagt. Weitere Verfahren werden in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht.

 

Vor dem Hintergrund der Musterverfahren müssen die betroffenen Einzelmitglieder des tlv thüringer lehrerverband aktuell nichts unternehmen. Bindende Wirkung entfalten erst die Jahressteuerbescheide für das Jahr 2007, die frühestens 2008 vorliegen werden.

 

Über den weiteren Fortgang der Verfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

 
Quelle: dbb

 
  Mitgliederinfo als pdf-Datei

 


22/12 2006:
Lehrer fordern Ausgleich für Arbeitszimmer


Computer-Arbeitsplatz oder Geld: Brief von zwölf Lehrern an den Landkreis als Schulträger sorgt für Aufregung Lehrer fordern Ausgleich für Arbeitszimmer

 

VON MARTINA HUNKA

 

Ein Brief von Lehrern aus dem Landkreis sorgte am Mittwoch im Kreistag für Empörung: Der Lehrer waren in ihren Forderungen für den Geschmack etlicher Kreistagsmitglieder zu forsch.

SONNEBERG – Landrätin Christine Zitzmann (CDU) erklärte dem Kreistag zum Tagesordnungspunkt „Informationen und Mitteilungen“, sie habe jetzt von zwölf Lehrern einen gleichlautenden Brief erhalten. Darin geht es um Veränderungen, die das Jahressteuergesetz 2007 mit sich bringt. Häusliche Arbeitszimmer können danach nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sind. Für Lehrer, so hat ein Gericht festgestellt, gilt dies nicht.

In den Briefen heißt es unter anderem: „Ich werde mein bisheriges Arbeitszimmer in meinem Haus aufgeben und umgestalten. Auch meine bisherige Ausstattung mit Elektronik wird zur kostenfreien Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist wohl ein einmaliger Vorgang, dass von einer ganzen Berufsgruppe erwartet wird, dass sie erhebliche Kosten, die berufsbedingt entstehen, selbst tragen soll.

Ich fordere Sie auf, mir an meiner Schule ab dem 1. Januar 2007 einen amtsangemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch die Ausstattung mit moderner Elektronik am Arbeitsplatz, ein Verweis auf die in der Schule vorhandene Computerausstattung ist für mich inakzeptabel. Genauso inakzeptabel wäre ein Verweis auf das Lehrerzimmer, da mir dort zur Zeit die Hälfte eines 75 Zentimeter breiten Tisches zur Verfügung steht. Gleichzeitig bitte ich Sie mir mitzuteilen, wo ich meine Materialien zur Unterrichtsvorbereitung (zirka 200 Bücher, CDs, Folien, etc.), getrennt von anderen Beständen, an meinem zukünftigen Arbeitsplatz unterbringen kann. Ich bin auch nicht mehr bereit, solche Materialien selbst zu beschaffen, sondern ich erwarte, dass mir mein Arbeitgeber diese Materialien in meiner Schule kostenfrei zur Verfügung stellt.

Auch berufsbedingte Telefonate werde ich zukünftig nicht mehr von meinem häuslichen Telefonanschluss tätigen, sondern ausschließlich von der Schule. Alternativ wäre ich bereit, mein häusliches Arbeitszimmer weiter aufrecht zu erhalten, wenn mir die wirklich entstehenden Kosten (Mietanteil, Heizung, Strom, etc.) direkt erstattet werden. Ich bitte Sie mir daher mitzuteilen, wo sich ab dem 1.1.2007 mein von Ihnen finanzierter schulischer Arbeitsplatz befindet oder ob alternativ die direkt entstehenden Kosten meines häuslichen Arbeitszimmers übernommen werden. Bitte verzichten Sie auch auf Hinweise bezüglich der finanziellen Lage des Schulträgers, aber mittlerweile ist ein Punkt der finanziellen Ausbeutung der Lehrerinnen und Lehrer erreicht, der weitere Kürzungen des Gehaltes durch solch Maßnahmen nicht mehr hinnehmbar erscheinen lässt.“

Auf das nach der Verlesung einsetzende Gemurmel erklärte Christine Zitzmann, sie nehme den Brief sehr ernst, werde ihn an die Bundesregierung, die Landesregierung und den Dienstherren, das ist das Staatliche Schulamt, weiterleiten. „Außerdem ist abzuwägen welche Konsequenzen dies für den Landkreis als Schulträger hat. In der Kürze der Zeit können wir keine Klärung herbeiführen, aber es ist darüber zu reden“, sagte die Landrätin.

Darauf hin schwoll Sibylle Abel (CDU) offensichtlich der Kamm: „Was, wir sollen jetzt dafür Geld ausgeben? Die Leute schämen sich nicht? Was müssen denn andere auf sich nehmen? Die sollen froh sein, einen so sicheren Arbeitsplatz zu haben“, rief sie erregt in die Runde.

Gerd Maier relativierte den Brief in einem anschließenden Gespräch mit unserer Zeitung. Er ist der Vorsitzende des Kreisverbandes Thüringer Lehrerverband.

„Es handelt sich hier um einen Musterbrief des Verbandes, den Sie auf der Homepage des Verbandes finden. Die Lehrer wollen damit auf die Verschlechterung ihrer Situation aufmerksam machen. Natürlich ist uns bewusst, dass ein Landkreis nicht schultern kann, angemessene Arbeitsplätze einzurichten. Doch auf das Problem aufmerksam zu machen, das muss erlaubt sein“, sagte Maier.

Das Thema Schulen kam desweiteren zur Sprache, als der Haushalt für das kommende Jahr gelesen wurde. Uwe Schlammer (PDS) machte aufmerksam, dass mit der Neuausschreibung der Reinigungsleistungen sicher auch erhöhte Kosten auf den Landkreis zukommen werden. Man müsse am Thema Schulnetz dranbleiben. Hier gab ihm Landrätin Christine Zitzmann entschieden recht. „Das Thema Schulen steht ganz oben auf meinem Zettel für das kommende Jahr“, sagte sie.

Reden Sie mit!

Was meinen Sie? Ist die Forderung der Lehrer berechtigt, weil der Staat als Arbeitgeber für einen angemessenen Arbeitsplatz sorgen muss?

Ist sie überzogen, weil alle Arbeitnehmer Einschnitte hinnehmen müssen, beispielsweise in der Kürzung der Pendlerkilometer?

Gehören Lehrer zu den Privilegierten, weil sie von daheim arbeiten können, während andere größere Entbehrungen auf sich nehmen müssen?

Sind Lehrer die Gelackmeierten, weil sie bereits in der Vergangenheit zahlreiche Lohnkürzungen hinnehmen mussten und sich von den Schülern viel gefallen lassen müssen?


Schreiben Sie Ihre Meinung! 

Freies Wort vom 22.12.2006

 


Aktion Arbeitszimmer

Wir schlagen mehrere Fliegen mit einer Klappe

Das Steueränderungsgesetz hat eine ganze Reihe von wichtigen Änderungen gebracht. Nach den neuen Bestimmungen kann ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Dies ist bei Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig nicht der Fall, da diese ja einen erheblichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schule erledigen. Das Lehrerarbeitszimmer ist also ab sofort nicht mehr steuerlich absetzbar.

Der tlv thüringer lehrerverband ruft alle Thüringer Kolleginnen und Kollegen auf, ihr Arbeitszimmer, ausgestattet mit modernen technischen Geräten, nicht mehr zur Vorbereitung der täglichen Arbeit zu nutzen.

Vielmehr soll der Dienstherr zukünftig ein modern ausgestattetes Arbeitszimmer in der Schule zur Verfügung stellen.

Damit schlagen Lehrerinnen und Lehrer mehrere Fliegen mit einer Klappe. Kolleginnen und Kollegen sind dann in der Schule vor Ort, erledigen ihre schriftlichen Arbeiten und verlassen den Schreibtisch nach der für den öffentlichen Dienst vorgeschriebenen täglichen Arbeitszeit. Damit lässt sich Geld sparen und die Diskussion um den Teil der schulischen Arbeit, der daheim erledigt werden muss, erledigt sich von selbst, denn daheim wird keine Arbeit mehr getan.

Außerdem kann jede Lehrerin, jeder Lehrer das Auto in der Garage stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen, denn die Schlepperei von Arbeitsmaterialien zwischen Schule und Wohnung entfällt.

Der tlv hat ein Musterschreiben entwickelt, das Kolleginnen und Kollegen mit Dienstpost an den Schulträger schicken sollten. Darin sind die wesentlichen Argumente aufgelistet.

Gleichzeitig wird der Schulträger aufgefordert, den Kolleginnen und Kollegen zum 1. Januar 2007 ein modern ausgestattetes Arbeitszimmer an der Schule zur Verfügung zu stellen oder den Teil der auf das Arbeitszimmer entfallenden Unkosten zu erstatten.

Wir rufen alle Thüringer Lehrerinnen und Lehrer auf, sich an der Aktion zu beteiligen.

 

 tlv Pressedienst vom 13.10.2006

Musterbrief Arbeitszimmer


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Letzte Änderung: 29.07.2010 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum