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Kompetenznetzwerk Schule Arbeitsbewertungs-Check für Lehrerinnen und Lehrer auf vbe.de


01/12 2006:
Mitgliederinfo vom 01.12.2006

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Mitgliederinfo vom 01.12.2006

Diese Info enthält Hinweise zur Einmalzahlung 2007, eine Mitteilung der zentralen Gehaltsstelle sowie einen Hinweis zu Hinzuverdienstgrenzen nach SGB VI.


27/10 2006:
Endfassung von TV-L und TVÜ-L unter Dach und Fach

dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich diese Woche auf die endgültige Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und auf den dazugehörigen Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geeinigt. Damit wurde das Eckpunktepapier vom 19. Mai 2006 umgesetzt. Das neue Tarifrecht wird planmäßig zum 1. November 2006 in Kraft treten.

Der neue TV-L betrifft alle Beschäftigten der Länder mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die nicht mehr Mitglieder der TdL sind.

Ab 1. November 2006 gilt eine neue Entgelttabelle. Außerdem wird es Änderungen in den Arbeitszeitbestimmungen geben. Im Wesentlichen orientiert sich das Tarifergebnis am TVöD, der für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen gilt.

Frank Stöhr, Chef der dbb tarifunion, wertet den Kompromiss nicht zuletzt aus diesem Grund als Erfolg: „Der TVÜ-L sichert für alle Bestandsbeschäftigten im Grundsatz das bisherige Einkommen und zukünftige Ansprüche. Damit ist endgültig die Gefahr eines tariffreien Zustands in den Ländern sowie einer schleichenden Aushöhlung der Tarifautonomie gebannt.“

 

 TV-L als pdf-Datei herunterladen

 TVÜ als pdf-Datei herunterladen

 Anlage 1 Teil A

 Anlage 1 Teil B

 Anlage 1 Teil C

 Anlage 2

 Anlage 3

 Anlage 4

 Anlage 5

 Flugblatt als pdf-Datei herunterladen


21/09 2006:
Mitgliederinfo zu Einzelheiten des TVÜ-Länder

In dieser Mitgliederinfo finden Sie weitere Einzelheiten zum TVÜ-Länder.

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14/09 2006:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

Die dbb tarifunion hat sich mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in den Redaktionsverhandlungen am 26. und 27. Juli 2006 auf einen Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) geeinigt.

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12/09 2006:
Tarifvertrag zur Leistungsbezahlung für den Bundesbereich abgeschlossen

Die dbb tarifunion und das Bundesministerium des Innern haben sich am 25. August 2006 auf einen Tarifabschluss zur Leistungsbezahlung für die Beschäftigten des Bundes verständigt.

Mitgliederinfo

LeistungsTV Bund


11/09 2006:
Besitzstandszulage für Kinder

Berechtigtenwechsel für Kindergeld -

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)

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21/08 2006:
Schulungsangebot zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L)

Am 01. November 2006 wird der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L) in Kraft treten. Der tbb beamtenbund und tarifunion bietet zunächst zwei Kurzschulungen an.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.

 Datei herunterladen


04/07 2006:
Einmalzahlungen für 2006 und 2007

Tarifinfo vom 03.07.2006

In Zusammenhang mit der Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten ist nunmahr auch ein gesonderter Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sowie über eine lineare Anhebung des Tabellenentgelts im Jahr 2008 unterzeichnet worden.

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20/05 2006:
Jetzt auch für Tarifbeschäftigte der Länder neues Tarifrecht

Mitgliederinfo vom 20. Mai 2006

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20/05 2006:
Angebot der Tarifgemeinschaft deutscher Länder an die dbb tarifunion vom 19. Mai 2006

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20/05 2006:
Tarifabschluss mit der TdL
Flugblatt_TdL_Nr08.pdf

20/05 2006:
dbb zur Tarifeinigung mit den Ländern

 

Der Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Frank Stöhr, hat die Beendigung des Tarifkonflikts mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nach über drei Monaten als großen Erfolg der Streikenden vor Ort bezeichnet. Mit der Einigung vom 19. Mai 2006 hätten die dbb tarifunion und die TdL in Potsdam einen tragfähigen Kompromiss gefunden.

Stöhr: Natürlich hätte auch die dbb tarifunion für den Kompromiss Zugeständnisse machen müssen, wie beim Thema Sonderzahlungen. Gleichzeitig hätte man aber im Gegenzug wichtige Erfolge erzielt, etwa bei der linearen Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent für 2008, beim Fortbestand der Unkündbarkeit oder bei der weiterhin niedrigeren Arbeitszeit für Beschäftigte mit besonders hoher Arbeitsbelastung.

Stöhr abschließend: Ein Tarifdiktat der Länder, so Stöhr weiter, hätten die Gewerkschaften nie akzeptiert: „DIE STREIKENDEN HABEN DEN KARREN AUS DEM DRECK GEZOGEN." „Es waren die streikenden Gewerkschafter vor Ort, die mit ihrer Entschlossenheit und ihrem Durchhaltevermögen die TdL zur Vernunft und damit an den Verhandlungstisch zurück gebracht haben." „In der Summe ist das für die Kolleginnen und Kollegen eine materiell tragfähige und zukunftssichernde Einigung."

„Wir haben den Flächentarifvertrag gerettet. Es wird keine tariffreien Räume geben. Für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten wieder einheitliche Tarifverträge."

 

Einzelheiten zum Tarifabschluss

 


Neues Tarifrecht für Bund und Kommunen startet am 1. Oktober 2005

 

"Dieses Beispiel darf Schule machen", sagte – mit Blick auf die Länder – der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am 13. September 2005 in Berlin. Im Haus der Bundespressekonferenz präsentierte er zusammen mit Bundesinnenminister Otto Schily, Münchens Personaldezernent Thomas Böhle und dem Vorsitzenden der dbb tarifunion, Frank Stöhr, das neue Tarifrecht für Bund und Kommunen. Es tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

 

Unterzeichnet hatten sie die Tarifverträge zuvor im Bundesinnenministerium. Die Texte dafür waren nach dem grundlegenden Potsdamer Tarifabschluss vom 9. Februar 2005 in monatelangen "Redaktionsverhandlungen" ausformuliert worden. Bis zuletzt waren dabei noch schwierige "Knackpunkte" aus dem Weg zu räumen - bis am 10. September in Berlin die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst dem Ergebnis schließlich mit großer Mehrheit zustimmte (im Foto unten).

 

Nach Auffassung aller Tarifparteien bringt der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entscheidende Fortschritte hin zu einem modernen öffentlichen Dienst – unter anderem

 

mehr Transparenz und Übersichtlichkeit,
erstmals einheitliche Tarifregelungen und Entgelte für Arbeiter/innen und Angestellte,
die Lichtung des Tarifdschungels,
passgenaue Bestimmungen in fünf Sparten des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Krankenhäuser und Pflegeheime, Sparkassen, Flughäfen, Entsorgung),
eine Bezahlung nach Leistung und Erfahrung statt nach Alter und Familienstand,
bessere Bedingungen und Chancen für Jüngere,
Besitzstand und Strukturausgleich für bereits Beschäftigte,
beim Bund in Ost und West die einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden,
variabler gestaltbare Arbeitszeiten,
einen verbrieften Anspruch auf Qualifizierung,
Führung auf Probe und auf Zeit
und – nicht zuletzt – den Erhalt der Tarifbindung.

 

"Gebt das Geld den Vätern und nicht den Großvätern", focht Otto Schily gegen das nun überwundene Prinzip der "Seniorität", nach dem im öffentlichen Dienst bisher automatisch altershalber aufgestiegen wurde. Dieser Wandel sei auch wichtig, um den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zu halten. Er versprach, kein Mitarbeiter werde im neuen System schlechter gestellt als vorher. Dies sei auch notwendig, damit es von den Belegschaften angenommen werde.

 

Frank Bsirske kündigte an, dass auch nach dieser Vertragsunterschrift weiter Arbeit auf die Tarifparteien warte: Nun seien bis 2008 die rund 18.000 Eingruppierungsmerkmale ins neue Recht zu überführen. Nicht zuletzt seien dabei geschlechterdiskriminierende Tatbestände beiseite zu räumen. Der ver.di-Vorsitzende lobte die Zusammenarbeit mit Bund und Kommunen, in der "wechselseitige Verlässlichkeit" mehr gezählt habe als "kurzfristige machtpolitische Kalküle". Die Redaktionsverhandlungen hätten vor allem deshalb so lange gedauert, "weil wir sehr unterschiedliche Regelungen vorgefunden haben" und besonders die Überleitung ins neue System viele Fragen aufgeworfen habe.

 

Thomas Böhle, Verhandlungsführer der Kommunen, bedauerte, dass die Länder abgesprungen seien, und zeigte sich guter Hoffnung, dass auch die Entgeltordnung noch gelingen werde. Der für die Ärztinnen und Ärzte vereinbarte Abschluss im TVöD gelte nur für die ver.di-Mitglieder unter ihnen. Für die Mitglieder des "Marburger Bundes", der am 10. September die Tarifgemeinschaft mit ver.di aufgekündigt hatte, gelte weiterhin der alte Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT).

 

In diesem Zusammenhang verwies Frank Bsirske auf die schwierige Finanzlage der Krankenhäuser mit ihren Fallpauschalen. In einer solchen Situation müssten alle Beschäftigtengruppen einander im Blick behalten. Zugleich kündigte er ein "absolutes Novum" an: Zusammen mit den Kommunen wolle ver.di Ende Oktober eine "Mitarbeiterkapitalbeteiligung" in den Krankenhäusern tariflich vereinbaren.

 

Text: Hermann Schmid


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Letzte Änderung: 20.03.2007 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum