23/01 2008: Es gibt wieder neue Hoffnung für des Lehrers Reisegeld
Urteil | Nach Auffassung bayerischer Richter dürfen Pädagogen nicht auf Vergütungen für Klassenfahrten verzichten – wie es bislang auch in Thüringen gilt
Von Redaktionsmitglied Jens Voigt
Erfurt – Alle Jahre wieder dräut an Thüringens Schulen mit dem Januar die Zeit der Entscheidungen – für die Halbjahresnoten, für die Prüfungsfächer und, nicht zuletzt, für das Ziel der Klassenfahrt. Besonders bei den Touren der älteren Jahrgänge kommt es oft zum harten Ringen zwischen Lehrer- und Schülerschaft, denn selten nur genügt ein Abstecher in heimische Jugendherbergen der postpubertären Reiselust. Die besteht in aller Regel auf Loret del Mar statt Lüneburg oder Rimini statt Regensburg.
Zum Leidwesen der Pädagogen. Denn die zahlen die Kosten für’s schulische Zusatzprogramm – bei Auslandstrips gern schon mal 200 bis 300 Euro – selbst. De facto seit Anbeginn des freistaatlichen Schulwesens galt die Regelung, dass Lehrer erst eine Verzichtserklärung für Reisekosten zu unterzeichnen hatten, bevor der Schulleiter die Fahrt genehmigt. Als das Bundesarbeitsgericht im September 2003 diese Praxis für angestellte Pädagogen als rechtswidrig verbot, änderte Thüringen flugs sein Reisekostengesetz.
In Artikel 3, Absatz 7 heißt es seither, auf Reisekostenvergütung oder Auslagenerstattung „kann ganz oder teilweise verzichtet werden“. Dass „kann“ als „muss“ zu verstehen ist, war den meisten Direktoren auch ohne die entsprechenden Rundschreiben des Kultusministers klar. Denn in den Haushaltsplänen des Landes steht unter „Reisekostenvergütungen für Klassenfahrten“ jedes Jahr wieder dieselbe Zahl: Null.
Nun aber keimt wieder Hoffnung im fahrenden Lehrervolk. Mit einem im Dezember veröffentlichten Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im konkreten Fall einer Schülerfahrt zu Projekttagen den Verzicht auf Reisekostenvergütung für unwirksam erklärt. Tenor der Begründung: Wenn Klassen- oder Schulfahrten eine „Fortführung des Unterrichts in anderer Form“ darstellen und eine „zentrale Bedeutung bei der Verwirklichung des staatlichen Bildungszieles“ haben, gebiete es die Fürsorgepflicht des Dienstherren, die Auslagen dafür zu erstatten. Ausdrücklich heben die bayerischen Richter hervor, dass „die Praxis der generellen und üblichen Verzichtserklärungen“ bezüglich der Kosten für Schülerfahrten „die Fürsorgepflicht verletze“, wie das Bayerische Kultusministerium Anfang Dezember in einem Schreiben an alle Schulen einräumen musste. Im Nachtragshaushalt 2008 werde man nun soviel Geld einstellen, dass es zur Vergütung aller Reisekosten ausreiche.
Im Thüringer Kultusministerium war es in der Vergangenheit üblich, derlei fremd-bundesländische Entscheidungen gemütlich auszusitzen und auf Klagen hiesiger Lehrer zu warten, die man wiederum bis in die letzte Instanz treibt. Diesmal aber könnte diese Taktik juristisch ins Auge gehen, wie Rechtsreferent Axel Freyer vom Thüringer Lehrerverband (TLV) erklärt: „Die Passage zur Verzichtsmöglichkeit im bayerischen Reisekostengesetz stimmt wortgleich mit der Formulierung im Thüringer Gesetz überein. Wenn diese Rechtsauffassung von den höchsten Verwaltungsrichtern Bayerns gekippt wurde, ist es kaum vorstellbar, dass hiesige Gerichte das anders sehen.“ In einem Schreiben kurz vor Weihnachten hat der TLV deshalb Kultusminister Jens Goebel (CDU) aufgefordert, dem „guten Beispiel“ seines bayerischen Amtskollegen zu folgen und grünes Licht für die künftig kostenfreie Klassenfahrt der Lehrer zu geben.
Aus Goebels Haus verlautet auf Anfrage, der Vorgang werde geprüft, eine Entscheidung könnte bis zum Frühjahr dauern. „Gegebenenfalls“, formuliert ein Sprecher vorsichtig, „müssten die Thüringer Regelungen angepasst werden.“ Die Zurückhaltung ist verständlich. Zwar wirken die bislang so trefflich eingesparten Klassenfahrt-Kosten von geschätzt 500 000 bis einer Million Euro jährlich im Vergleich zu den rund 1,1 Milliarden Euro Gesamtausgaben für die Schulen im Freistaat wie Peanuts und sollten, analog etwa zum plötzlichen Sinneswandel bei den Privatschul-Zuschüssen, auch aufzutreiben sein. Doch ein Einlenken hier könnte den nächsten Stein im Finanzgebäude kippen: Ebenso lange wie Klassenfahrten mussten bisher die Lehrer in Thüringen auch die Reisen zu Weiterbildungen selbst zahlen. Nach dem Urteil aus Bayern, so TLV¬Referent Freyer, ist eigentlich auch das nicht mehr statthaft. 
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