 |
13/10 2008: Soll ich mich mit 55 Jahren als Beamter noch beurteilen lassen? 
Zur Zeit sind die Schulleitungen durch die Staatlichen Schulämter aufgefordert worden, periodische Beurteilungen gemäß § 51 Thüringer Verordnung über die Laufbahn der Beamten; Thüringer Laufbahnverordnung (ThürLbVO) vom 07. Dezember 1995 (GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Besoldungsneuregelungs- und –vereinfachungsgesetz (GVBl. S. 172) für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen zu erstellen.
mehr ... 
|
|
|
|