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Kompetenznetzwerk Schule Arbeitsbewertungs-Check für Lehrerinnen und Lehrer auf vbe.de


13/10 2008:
Soll ich mich mit 55 Jahren als Beamter noch beurteilen lassen?

Zur Zeit sind die Schulleitungen durch die Staatlichen Schulämter aufgefordert worden, periodische Beurteilungen gemäß § 51 Thüringer Verordnung über die Laufbahn der Beamten; Thüringer Laufbahnverordnung (ThürLbVO) vom 07. Dezember 1995 (GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Besoldungsneuregelungs- und –vereinfachungsgesetz (GVBl. S. 172) für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen zu erstellen.

 

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Letzte Änderung: 13.10.2008 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum