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Kompetenznetzwerk Schule Arbeitsbewertungs-Check für Lehrerinnen und Lehrer auf vbe.de


12/12 2008:
Erster Erfolg für „Kompetenznetzwerk Schule“

Personelle Ausstattung sichern

 

Vor zwei Wochen hat der tlv auf seiner 5. Landesdelegiertenversammlung in einem Grundsatzantrag die Entwicklung eines „Kompetenznetzwerkes Schule“)* beschlossen.

 

In dem heute im Thüringer Landtag beschlossenen Gesetz zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sieht der tlv einen ersten wichtigen Baustein für das Kompetenznetzwerk Schule. Im Rahmen des ersten Anhörungsverfahrens wurde ein wichtiger Vorschlag des tlv aufgegriffen. Im Referentenentwurf war die Zusammenarbeit noch auf zwei verschiedenen Stufen vorgesehen. Für die Schulen war diese verbindlich vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollte für Jugendhilfe nur eine Soll-Vorschrift gelten. Dies wurde im jetzt behandelten Entwurf korrigiert. 

 

„Für den tlv kann die Zusammenarbeit nur funktionieren, wenn sie auf Augenhöhe stattfindet“, stellt der tlv Landesvorsitzende, Rolf Busch, den Grundsatz des Kompetenznetzwerks Schule noch einmal dar. „Es kann nicht sein, dass Schule zusammenarbeiten muss und Jugendhilfe nur soll“, so Busch weiter.

 

Auf der Grundlage des heute beschlossenen Gesetzes ist ein erster wichtiger Baustein des Kompetenznetzwerkes Schule auf ein rechtliches Fundament gesetzt worden. Der tlv wird bei der Umsetzung darauf pochen, dass die Rahmenbedingungen sowohl bei der Jugendhilfe wie auch bei den Schulen entsprechend geschaffen werden. Nicht zu akzeptieren ist, dass in der Begründung des Gesetzes von keinen zusätzlich entstehenden Kosten die Rede ist. Wenn die Zusammenarbeit nur auf dem Papier steht und nicht die erforderliche personelle Untersetzung erfährt, wird es kaum gelingen.

 

)*Auszug aus der tlv Pressemeldung vom 28.11.08:
„Wir werden ein „Kompetenznetzwerk Schule“ entwickeln, das insbesondere außerschulische Institutionen und Professionen zu einem verbindlichen Unterstützungssystem mit den Schulen verbindet“, fasst Busch die Vorstellungen des tlv zusammen. Der tlv sieht es als machbar und finanzierbar an, die folgenden Forderungen umzusetzen:

  1. An jeder Schule muss wenigstens ein Sonderpädagoge ständig einsetzbar sein.
  2. Mindestens ein Sozialpädagoge steht jeder Schule zur Unterstützung zur Verfügung.
  3. Außerschulische Einrichtungen und Partner unterstützen die Schulen, indem unter anderem folgende konkrete Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die über die entsprechenden Kenntnisse und Ressourcen verfügen und bei Bedarf an den Schulen tätig werden:

    a. ein Schulpsychologe
    b. ein Mitarbeiter der Jugendhilfe
    c. ein Präventionsbeauftragter der Polizei
    d. ein Mitarbeiter der Justiz/ein Jugendrichter
    e. ein Schul-/Kinderarzt
    f. ein Ernährungsberater

Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern an den Schulen und diesem „zweiten Kollegium“ machen die Erfüllung der hohen Erwartungen an die Schulen heute erst möglich.

 

Anlage PM 12.12.08

 

Aktuelle Fassung zur Behandlung im Thüringer Landtag am 11./12.12.08

Drucksache 4/4471

§ 14 wird wie folgt geändert:

„(4) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen, stimmen sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen ab und entwickeln hierfür geeignete Kooperationsstrukturen. Näheres kann durch eine Vereinbarung zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geregelt werden."

 

Referentenentwurf nach Behandlung im Kabinett zur Anhörung vom Juni bis Juli 2008:

§ 14 wird wie folgt geändert:

...

 

„(4) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken, sich insbesondere bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen mit diesen abstimmen sowie die dazu erforderlichen Kooperationsstrukturen schaffen. Dabei sollen die Strukturen so gestaltet werden, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit befördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und Träger der freien Jugendhilfe gesichert ist.“

 

Druckansicht PM

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Letzte Änderung: 21.01.2009 RSS    | Seite empfehlen | Druckansicht | pdf-Ansicht | Impressum