03/06 2009: Thüringer Kultusministerium unterliegt erneut vor Gericht
tlv begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2009
In einem aktuellen Schreiben an die Staatlichen Schulämter verweist das Thüringer Kultusministerium auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Mai 2009, wonach bei der Bewilligung von Altersteilzeit planmäßige Mehrarbeitsstunden bei der Berechnung des Beschäftigungsumfangs zu berücksichtigen sind, was das TKM bisher abgelehnt hatte.
„Der tlv thüringer lehrerverband begrüßt sowohl dieses Urteil als auch die Entscheidung des Thüringer Kultusministeriums zu dessen sofortiger Umsetzung, obwohl die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt“, sagte der tlv Vorsitzende Rolf Busch am Abend in Erfurt.
„Wir werden rechtlich prüfen lassen, inwieweit rückwirkend Beschäftigungsumfänge während der Arbeitsphase der Altersteilzeit erhöht werden können und ob entsprechende Nachzahlungen wegen höheren Beschäftigungsumfangs einklagbar sind“, fügte Bernd Fröhlich, tlv Tarifexperte und tlv Vize hinzu.
Busch abschließend: „Mit diesem Urteil und den zu erwartenden Folgen kann wenigstens für einen Teil der in den Teilzeitmodellen Beschäftigten die empfundene Gerechtigkeitslücke deutlich verringert werden“.
Druckfassung
TKM Schreiben

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