09/02 2010:
Broschüre des TMFSG

 

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat federführend eine Netzwerkkonzeption erarbeitet, die Öffentliche Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen und weitere Beratungs- / Hilfsangebote integrieren soll.

 

Diese Konzeption ist als gemeinsame Empfehlung des Thüringer Sozialministeriums, des  Thüringischen Landkreistags, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und der Landesärztekammer Thüringen in Form einer 100-seitigen Broschüre mit dem Titel „Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen“ herausgegeben worden und inzwischen bei allen potenziellen Netzwerkpartnern angekommen.

 

Die Broschüre ist auf der Internetseite des TMSFG/ Abteilung Familie und Jugend als Download hinterlegt.

 


Kompetenznetzwerk Schule

Beschluss der 5. Landesdelegiertenversammlung des tlv

 

Bildung und Erziehung sind Voraussetzung dafür, dass jeder Einzelne am sozialen, kulturellen, ökonomischen und politischen Leben teilnehmen und teilhaben kann. Bildung und Erziehung haben im demokratischen Staat fundamentale Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit einer humanen und sozial gerechten Gesellschaft. Deshalb steht der Staat, dem die Aufsicht über das gesamte Schul- und Bildungswesen obliegt, in der Verantwortung, gute Schule allen jungen Menschen zu garantieren, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft. Schulen, die ihren immer komplexeren Aufgaben gerecht werden sollen, sind auf die Unterstützung der Politik und der Administration, der Öffentlichkeit und der Eltern, der Wirtschaft, Hochschulen und der Medien sowie weiterer außerschulischer Einrichtungen angewiesen. 

Der tlv sieht es als machbar und finanzierbar an, die folgenden Forderungen umzusetzen: 

  1. An jeder Schule muss wenigstens ein Sonderpädagoge ständig einsetzbar sein.

  2. Mindestens ein Sozialpädagoge steht jeder Schule zur Unterstützung zur Verfügung.

  3. Außerschulische Einrichtungen und Partner unterstützen die Schulen, indem unter anderem folgende konkrete Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die über die entsprechenden Kenntnisse und Ressourcen verfügen und bei Bedarf an den Schulen tätig werden:

    1. ein Schulpsychologe
    2. ein Mitarbeiter der Jugendhilfe
    3. ein Präventionsbeauftragter der Polizei
    4. ein Mitarbeiter der Justiz/ein Jugendrichter
    5. ein Schul-/Kinderarzt
    6. ein Ernährungsberater 

Die verbindliche Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern an den Schulen und diesem „zweiten Kollegium“ machen die Erfüllung der hohen Erwartungen an die Schulen heute erst möglich. Der tlv entwickelt hierzu ein „Kompetenznetzwerk Schule“. 

 

Druckausgabe

Presse

Siehe auch: "Schule ist kein Experimentierfeld"  - TLZ vom 13. Februar 2010

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