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Loyalität hat Grenzen – auch für Beamte : Eine Meldung des tbb

Erfurt, 18. April 2024 – „Die Grenzen der Loyalität im öffentlichen Dienst“ war am 17. April 2024 Thema eines Fachvortrags im Thüringer Landtag. Dafür hatten der Thüringer Beamtenbundes (tbb) und der Verband der Verwaltungsbeamten des Höheren Dienstes in Thüringen (VHDT) Frau Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger gewinnen können. Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Mehr als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik bestehe nach Auffassung der Veranstalter die Wahrscheinlichkeit, dass in Verwaltungen Extremisten in Führungsverantwortung gelangen. Die Veranstaltung hatte daher das Ziel, zu erörtern und zu diskutieren, wie damit aus Sicht der Beschäftigten umzugehen sei. Die zentrale Erkenntnis des Vortrags von Frau Prof. Leisner-Egensperger: Die Loyalität gegenüber Vorgesetzten sei wichtig; wichtiger jedoch die Bindung an Recht und Gesetz. Beamte leisteten einen Eid auf die Verfassung – und nicht auf Personen.

„Werden Vorgesetzte zum Verdachts- oder Prüffall des Verfassungsschutzes auf Extremismus, kann daraus aber nicht auf Rechtswidrigkeit einer Weisung geschlossen werden. Eine Einstufung Vorgesetzter als Extremist hebt nicht die Folgepflicht gegenüber solchen Weisungen auf“, so die Wissenschaftlerin. Dies könne lediglich ein Indiz auf Rechtswidrigkeit einer Anordnung sein. Es gebe daher Anlass, deren Rechtmäßigkeit genauer zu prüfen. „Im Zweifel muss der Beamte seine Bedenken sofort seinem unmittelbaren Vorgesetzten mitteilen. Bleibt die Anordnung aufrechterhalten, müssen Beamte sie dem nächsthöheren Vorgesetzten vorlegen. Wird dann eine solche Anordnung bestätigt, haben Beamtinnen und Beamte sie auszuführen; sind dann aber von eigener Verantwortung befreit.“ Leisner-Egensperger wies je-doch darauf hin, dass Anweisungen durchaus verweigert werden können. Genau dann, wenn sie die Würde des Menschen verletzten, strafbar oder ordnungswidrig seien und dies für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar wäre: „Das sichert das Beamtenrecht.“

„Die Teilnehmer haben jetzt eine viel klarere Vorstellung davon, wo die Grenze zwischen Gehorsam gegenüber dem Vorgesetzten und der Treue zur Verfassung verläuft – wir hoffen natürlich, dass den Thüringer Beamten ein solcher Konflikt erspart bleibt“, sind sich die beiden Landesvorsitzenden, Antje Fülöp (VHDT) und Frank Schönborn (tbb), in ihrem Resümee einig.

Schönborn und Fülöp rieten Betroffenen, im Zweifelsfall sich unverzüglich an die Personalräte oder Gewerkschaftsvertreter zu wenden. Auch Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Pommer hält laut einer dpa-Meldung eine Diskussion über einen stärkeren Schutz der Parlamente vor Extremisten für erforderlich. Die Gefahr sei groß, so die Linken-Politikerin. „Wenn die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird, dann kann man davon ausgehen, dass das möglicherweise Mitarbeitende genauso betrifft“, sagte die Landtagspräsidentin.

V.i.S.d.P.: tbb | Frank Schönborn

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