Erfurt, 24.09.2024 – Der heute öffentlich gewordenen Kritik der Landeselternvertretung (LEV) Thüringen an einer Neuregelung im Rahmen der Thüringer Schulordnung schließt sich der tlv thüringer lehrerverband an. Die LEV hatte bemängelt, dass aufgrund einer Neufassung des Paragraphen 6 der Thüringer Schulordnung Schülerinnen und Schüler nur noch bei „Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses“ vom Sportunterricht befreit werden können.
„Wir können gut nachvollziehen, dass sich die Elternbeschwerden darüber häufen“, erklärt der tlv-Landesvorsitzende Tim Reukauf. „Und auch aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer ist diese Neuregelung absurd.“ Bisher, so Reukauf, habe ein Schreiben der Eltern ausgereicht, um eine Befreiung vom Sportunterricht zu erwirken. Nur wenn der Verdacht auf einen Missbrauch dieser Regelung bestand, konnte die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Die neue Regelung jedoch habe zur Folge, dass bei jedem Unwohlsein des Kindes der Gang zum Arzt erforderlich sei, wenn an dem betreffenden Tag Sport auf dem Stundenplan stehe. „Das kostet Zeit, Nerven und Attestgebühren – ganz zu schweigen davon, dass die Arztpraxen ohnehin chronisch überlastet sind.“ Da weiterhin ein Elternschreiben ausreiche, um Sohn oder Tochter für einen kompletten Tag vom Unterricht zu befreien, teile er die Sorgen der LEV über künftig mehr verpassten Unterricht, so Reukauf.
„Hinzu kommt, dass die Neuregelung auch empfindlich in den Arbeitsbereich der Lehrerinnen und Lehrer hineinwirkt. Die Kolleginnen und Kollegen können aufgrund ihrer Erfahrungen sicher selbst beurteilen, wie viel einem Kind oder Jugendlichen zuzumuten ist. Selbst ohne ein vorliegendes Schreiben der Eltern konnten wir bisher nach eigenem Ermessen für Entlastung sorgen, wenn es jemandem erst im Tagesverlauf augenscheinlich nicht gut ging. Nun jedoch besteht die Gefahr, dass aufgrund der Attestpflicht beim Fehlen des Schriftstücks die Betroffenen alles mitmachen müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass den Schulen immer mehr Aufgaben und Entscheidungen übertragen werden, ist dieses Einwirken nicht nachzuvollziehen.“
Der tlv plädiere deshalb gemeinsam mit der LEV für die schnellstmögliche Rücknahme der Neuregelung.